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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

Öffnungszeiten       +41 (0)41 810 13 48

 

   24.10.2019  Jetzt muss sich der Staatsanwalt verantworten


Beschuldigter Wirt hat sich erholt und letzte Woche gegen den ‘treibenden Staatsanwalt’ Strafanzeige erhoben

p. Die ‘Geschichte’ begann vor rund zweieinhalb Jahren, also Ende April 2017. Damals erliess Staatsanwalt Remo Ulrich einen Haftbefehl gegen Gastwirt Peter Rickenbacher vom ‘Kreuz’ in Seewen. Die Anschuldigungen gegen den allseits bekannten Gastronomen lagen schwer: Verstoss gegen das Ausländergesetz, das Arbeitsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Dies reichte, um den Wirt daraufhin ganze 4 Tage in Untersuchungshaft zu nehmen. Beantragt hatte der Staatsanwalt sogar 60 Tage, u.a. wegen ‘Fluchtgefahr’…

Jetzt, ein halbes Jahr nach dem Urteil durch die erste Instanz (Bezirksgericht Schwyz) dreht der Wirt den Spiess um und klagt den Staatsanwalt wegen ‘Amtsmissbrauch und Freiheitsberaubung’ an. Denn seiner Meinung nach – und auch nach Ansicht allerlei Rechtsgelehrter – hätte wegen der Uebertretungen nie und nimmer U-Haft angeordnet werden dürfen!

Im ‘Bote der Urschweiz’ vom 23. Oktober 2019 wurde die Anzeige prominent der Leserschaft serviert:

Beachten Sie auch die Meldung vom 1.5.2019 zum Gerichtsprozess!

Die Einreichung der Strafanzeige blieb nicht lange unbeantwortet. Der stellvertretende Oberstaatsanwalt lic.iur. Renzo Gervasini teilte dem Kläger mit, dass die ‘eigene’ Staatsanwalt gegen einer der Ihren ermitteln wird. (Nennt man das ‘Unabhängigkeit der Justiz’?)

Gasthaus zum weissen Kreuz
Postfach 159
Seewernstrasse 12
6423 Seewen (SZ)
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