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Gasthaus zum weissen Kreuz . Seewernstrasse 12 . 6423 Seewen (SZ)  

 

Öffnungszeiten       +41 (0)41 810 13 48

 

   07.05.2017  Seebner Mittagstisch vor dem Muttertag


p. Es ist ein Anlass, der zum Dorf gehört wie das Schulhaus oder die Kirche: der monatliche ‘Mittagstisch Seerose’ der Seebner Senioren. Bei diesem Anlass wird jeweils ein Drei-Gang-Menu zu einem bescheidenen Preis aufgetischt. Und ebenso wichtig wie die Kulinarik ist das Gesellige. Ab 13 Uhr werden Jasskarten aufgelegt, mit denen dann die Zeit vertrieben werden kann. Das Schöne daran: man kann während der Spiele immer wieder ein bisschen das Zeitgeschehen (im Dorf und darüber hinaus) kommentieren. Austragungsort dieses unverzichtbaren Anlasses ist jeweils das Gasthaus ‘Kreuz’, das momentan in Jubellaune (25 Jahre nonstop offen) ist. Wer am geselligen Mittagessen oder am Jassnachmittag mitmachen will, notiert sich den Donnerstag, 11. Mai 2017. Treffpunkt 11.30 Uhr im ‘Kreuz’. Eine Anmeldung hierzu ist nicht nötig. Die Organisatoren und der Wirt freuen sich auf eine grosse Teilnehmerschar aus nah und fern!

 

   27.04.2017  Der jubilierende Gastwirt im Fokus der Schwyzer Ermittler


Ob Neid im Spiel ist, das wird sich zeigen. Jedenfalls gilt die Unschuldsvermutung

p. Nicht Zürich, Basel, Bern oder Genf – nein, im beschaulichen Seewen wird momentan ‘Kriminalgeschichte’ geschrieben. Denn was passiert ist, das ist ‘dicke Post’! Jedenfalls ist dies die Ansicht der Regionalpresse… Sie hat eine Medienmitteilung der Polizei so interpretiert (und zu einer Story aufgebauscht), dass der geneigte Zeitungsleser zum Schluss kommen muss, dass da ‘ein ganz dicker Fisch ins Netz geschwommen ist’.

Oder?

(Anmerkung in eigener Sache: Offenbar ist der Staatsanwaltschaft als auch dem Heer der Schwyzer Polizisten entgangen, dass die Kombination ‘Indooranlage’ und ‘Kreuz-Wirt’ mehr als nur fragwürdig ist. Denn diese zwei Begriffe passen zusammen wie ‘Alkoholabstinenzler’ und ‘Vollrauschunfallbauer’. Gleiches verhält sich mit dem Begriffspaar ‘illegale Ausländer’ und ‘Fremdenpolizei-Sohn’. Aber eben, Hauptsache, der Staat kann einen schaffigen Bürger ‘an den Pranger’ stellen. Folgenbewusstsein für den Angeschuldigten? – Fehlanzeige!
Warten wir den Ausgang der Ermittlungen ab. Es gilt die Unschuldsvermutung.)

Am 26.4.2017 biss sich der ‘Bote der Urschweiz’ in das Polizeibulletin. Interessant: die Redaktion setzte ‘einen obendrauf’ und stellte ein absolut tatsachenfremdes Bild zum Text hinzu. Bei der vorgefundenen Alt-Indooranlage nämlich handelt es sich um eine Kleinstanlage von wohl weniger als 5 Quadratmetern…

 

Tags darauf, am 27.4.2017, enthüllte die gleiche Zeitung den Namen des 53-jährigen Schweizers. Ob dies das Blatt durfte, sei einmal dahingestellt…

Fortsetzung folgt.

Gasthaus zum weissen Kreuz
Postfach 159
Seewernstrasse 12
6423 Seewen (SZ)
041 810 13 48

info@gasthaus-kreuz.ch
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